Sie werden von uns schriftlich über den Ablauf der Nutzungsdauer (nur bei verlängerbaren Grabstellen) informiert mit der Abfrage, ob Sie eine Verlängerung wünschen oder die Grabstelle auflösen möchten. Verlängern Sie die Nutzung nicht, sind Sie aufgefordert, die Grabstelle innerhalb einer Frist von drei Monaten einzuebnen, ggf. vorab zu beräumen, d.h. Stein, Umrandungen, Pflanzen müssen entfernt werden. Dies können Sie als Nutzer selbst vornehmen oder den Friedhof oder einen externen Dienstleister damit beauftragen. Die Grabstelle kann dann neu vergeben werden.