Die Auswahl eines Grabs richtet sich nach Ihren Vorstellungen, der Art der Bestattung (Sarg- oder Urnenbestattung) und den Gegebenheiten des jeweiligen Friedhofs. Ausschlaggebend sollten der Wunsch des Verstorbenen sein (falls vorhanden) und das Trauer-Bedürfnis der Hinterbliebenen. Der Wunsch eines Verstorbenen, möglichst wenig Aufwand zu verursachen, ohne Feier und gar anonym bestattet zu werden, erweist sich letztlich nicht selten als Bürde für die Hinterbliebenen, wenn diese zur Verarbeitung ihres Verlusts mehr benötigen. Ein Grab bleibt ein Ort zum Trauern, den man besuchen, gestalten und pflegen kann. Nehmen Sie sich diesen Aspekt vor Auswahl eines Grabes zu Herzen.
Vor Ort zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, stellen Ihnen die Grabarten vor und informieren Sie über Modalitäten und Gebühren.
Unter den einzelnen Friedhöfen finden Sie je einen Übersichtsplan, mit dem Sie sich einen Überblick über Abteilungen und Grabanlagen verschaffen können. Die Vorgaben für die Grab- und Steingestaltung finden Sie ebenfalls dort unter der jeweiligen Friedhofsordnung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhefrist beträgt 20 Jahre. Reservierungen und Nutzungsverlängerungen sind ausschließlich für Wahlgräber möglich.
Anonyme Gräber (z.B. „Grüne Wiese“) vergeben wir aus ethischen Gründen nicht.
Nützliche Anhaltspunkte, um das richtige Grab zu finden, können Ihnen diese Frage geben:
- Möchte ich das Grab nach meinen Vorstellungen gestalten (lassen)?
- Möchte ich das Grab selbst pflegen oder durch einen Gärtner pflegen lassen?
- Sollen in der Grabstätte noch weitere Personen bestattet werden?
- Soll das Grab nach Ablauf der Ruhefrist eventuell verlängert werden können?
Die Grabarten des Friedhof I finden Sie hier.