
Die Auswahl eines Grabs richtet sich nach Ihren Vorstellungen, der Art der Bestattung (Sarg- oder Urnenbestattung) und den Gegebenheiten des jeweiligen Friedhofs. Vor Ort zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, stellen Ihnen die Grabarten vor und informieren Sie über Modalitäten und Gebühren.
Unter den einzelnen Friedhöfen finden Sie je einen Übersichtsplan, mit dem Sie sich einen Überblick über Abteilungen und Grabanlagen verschaffen können. Die Vorgaben für die Grab- und Steingestaltung finden Sie ebenfalls dort unter der jeweiligen Friedhofsordnung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhefrist beträgt 20 Jahre. Reservierungen und Nutzungsverlängerungen sind ausschließlich für Wahlgräber möglich.
Anonyme Gräber (z.B. „Grüne Wiese“) vergeben wir aus ethischen Gründen nicht.
Die Grabarten des Friedhof I finden Sie hier.