Für Sie und Ihre Angehörigen
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod oder dem Tod eines Angehörigen fällt sicher niemandem leicht und doch ist es in vielerlei Hinsicht sinnvoll, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Zum einen können Sie für eine gesicherte Finanzierung rund um Bestattung und Grab sorgen, zum anderen können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen festhalten und so Ihre Angehörigen entlasten.
- Auf unseren Friedhöfen haben Sie die Möglichkeit, eine Grabstelle zu reservieren. Diese Option besteht allerdings nur für Wahlgräber (siehe auch Grabarten und Grabwahl). Für eine Reservierung zahlen Sie jährlich die Nutzungsgebühr der jeweiligen Grabstelle.
- Mit einem Grabpflegevertrag mit einem Gärtner sichern Sie die Pflegekosten des nach Ihren Wünschen gestalteten Grabs für die gesamt Ruhezeit ab. Der Geldbetrag wird vorab fällig und wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Gleiches gilt für einen Grabmalvorsorgevertrag. Bei Interesse wenden Sie sich bitte Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner (Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner).
Weitere Möglichkeiten um die Bestattung möchten wir Ihnen folgend vorstellen.
- Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter (nicht über den Friedhof) können Sie von der Bestattung bis zur Grabgestaltung alles regeln- auch die Finanzierung. Sie können alle Leistungen im Voraus bezahlen (Friedhofsgebühren, Kosten für Bestattung, Traueranzeigen, Blumen, Trauerfeier, Grabmal etc.). Das Geld wird hierbei auf ein Verwahr- oder Treuhandkonto angelegt und ist so –im Gegensatz zu privaten Rücklagen- sicher vor Verwendung für Pflegekosten, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte oder vor dem Zugriff des Sozialamts.Mit einer Bestattungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie bestattet werden sollen( ggf. auch welchen Bestatter Sie beauftragen) und wen Sie für diese Angelegenheiten als zuständig wünschen- sie ist also der Letzte Wille für die Bestattung. Dieser letzte Wille muss unbedingt eingehalten werden, da er den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Die Bestattungsverfügung sollte rasch auffindbar oder besser bei einem nahen Angehörigen oder beim Bestatter Ihrer Wahl hinterlegt werden, damit diese im Todesfall berücksichtigt wird. Eine Bestattungsverfügung für den Friedhof I finden Sie unten auf der Seite zum Download oder hier.
- Die Sterbegeldversicherung dient primär der Deckung der Bestattungskosten. Was darin enthalten sein soll, entscheiden Sie selbst. Die Auszahlung im Sterbefall ist, ebenso wie bei das veranlagte Geld bei einem Bestattungsvorsorgevertrag, gesichert vor der Verwendung für Pflegekosten oder vor dem Zugriff des Sozialamts.
Setzen Sie sich für diese Vorsorgen in Verbindung mit einem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens oder Versicherer.